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Landesinnungsverband des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks
HESSEN

Freisprechungsfeier der Steinmetzinnung Oberhessen

In diesem Jahr war es der Junggeselle des Obemeisters Martin Röhling selbst. Fridolin Riedel hatte am 4.7.2025 bereits die Gesellenprüfung bestanden, die in Lauterbach beim Prüfungsvorsitzenden Gunther Schmalz stattfand. Bei der kleinen Zeremonie im eigenen Betriebsgelände, indem der Obermeister die Bedeutung der Freisprechnung aus dem 15. Jhdt. betonte, wurde Herrn Riedel nach dem Schlagen zum Gesellen das Prüfungszeugnis und der Schmuckgesellenbrief überreicht. Natürlich gehört es auch dazu ein Bier auf Ex zu trinken. Anschließend wurde die Tradition fortgesetzt mit der Verleihung des Steinmetzzeichens. Der Obermeister erklärte den historischen Hintergrund eines Steinmetzzeichens. Nach Abschluss der Ausbildung verleiht der Lehrmeister solch ein Zeichen, passend zum Hüttenschlüssel und mahnt dazu auf Ehrenvoll zu sein. Denn, sollte man einmal in ungnade fallen, könnte man sein Steinmezzeichen wieder verlieren. Heute sind diese Sitten nicht mehr so streng. Bemerkenswert ist der Weg, den Herr Riedel einschlägt. Mit einem Abitur begann er die Lehre mit dem Ausblick erst anschließend ein Architktur Studium zu beginnen. Dies kann nur von Vorteil sein, denn man bringt in das Studium viel Praxis mit. Auch kann Herr Riedel dann solz sagen, dass er ein handwerklicher Architekt aus dem Steinmetzhandwerk ist, denn der Beruf des Archtitekten ist aus unserem Beruf entstanden. Nach dem offiziellen Teil feierte man die Freisprechung mit einem Mahl, dass natürlich auch aus der Rochllitzer Ordnung von 1462 festgeschrieben ist.
 
Text: Martin Röhling
Fotos: Fa. Röhling
Teambild Fa. Röhling: 4. von r. Fridolin Riedel, 6. von r. Ober- und Lehrmeister Martin Röhling





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